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Versicherungsrecht

Man schließt eine Versicherung in der Hoffnung ab, dass man diese nie brauchen wird aber auch in der Erwartung, dass man für den Fall der Fälle versichert ist und die Versicherung den Schaden übernehmen wird.

In vielen Fällen wird diese Erwartung nicht enttäuscht und der Versicherer reguliert den Schaden.

Es passiert aber leider auch, dass der Versicherer eine Regulierung des entstandenen Schadens ablehnt.

Dann stellt sich die Frage, ob der Versicherer berechtigte Gründe für eine Leistungsverweigerung hat.

Wenn Sie z.B. alkoholisiert Auto gefahren sind und in diesem Zustand einen Unfall verursacht haben, dann führt dies in der Regel dazu, dass Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden an Ihrem eigenen Auto nicht übernehmen muss und zudem Ihre Versicherung Sie für den Schaden des Unfallgegners in Regreß nehmen kann.

Das Führen eines Kfz im alkoholisierten Zustand stellt gegenüber Ihrem Versicherer eine Obliegenheitsverletzung dar, die regelmäßig zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt.

Auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort stellt eine Obliegenheitsverletzung dar, so dass auch in diesem Fall Ihr Versicherer unter Umständen leistungsfrei ist.

Was aber, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug mit einem Wildschwein kollidiert sind und die Teilkaskoversicherung trotzdem eine Regulierung mit der Begründung ablehnt, es läge kein versicherter Wildunfall vor.

Was, wenn Ihr Fahrzeug an Ihrem Urlaubsort gestohlen wurde und die Versicherung bestreitet das Vorliegen eines Diebstahls? Oder Ihnen ist der Fahrzeugschlüssel gestohlen worden und im Anschluß damit Ihr Fahrzeug und der Versicherer lehnt eine Regulierung ab?

Was, wenn Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde und Ihre Vollkaskoversicherung lehnt eine Regulierung Ihres Schadens mit der Begründung ab, es läge kein Unfall vor, weil Sie den Unfall angeblich mit Ihrem Unfallgegner abgesprochen hätten.

Was, wenn Ihr minderjähriges Kind ohne Ihr Wissen mit Ihrem Fahrzeug eine Spritztour unternommen hat und verunfallt und der Versicherer eine Regulierung mit der Begründung ablehnt, Sie hätten den Schlüssel nicht sicher verwahrt.

Ob der Versicherer eine Leistung zu Recht verweigert, ist eine Frage des Einzelfalls.

Haben Sie den Versicherer zur Regulierung unter Fristsetzung aufgefordert und dieser reagiert nicht oder hat der Versicherer bereits die Regulierung endgültig abgelehnt, sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen, um zu klären, ob der Versicherer tatsächlich leistungsfrei ist oder ob Ihre Versicherungsansprüche gegebenenfalls auch gerichtlich geltend gemacht werden sollten.